Werbematerial zur Rocknacht 2024
Mitgliedsantrag und Satzung
Information zum Einzug der Mitgliedsbeiträge
Hinweise:
Durch seine/ihre Unterschrift erklärt der Antragsteller*in, stellvertretend bei unter 18jährigen für ihn der/die Erziehungsberechtigte/n, seinen/ ihren Beitritt und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der Vereinsziele. Die Satzung ist beim geschäftsführenden Vorstand, dem Schriftführer oder über die KSV Website einzusehen. Ein Nichtbezahlen des Beitrages hat nach 2 erfolglosen Mahnungen den Ausschluss aus dem Verein zur Folge.
Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mit zu teilen.
SEPA-Lastschriftmandat / Fälligkeitsavis:
Zum Einzug der Mitgliedsbeiträge wird mit dem Zahler ein SEPA-Lastschriftmandat abgeschlossen. Der Beitragseinzug erfolgt zum 15. November des Jahres.
Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
Gebühren:
Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen behält sich der Verein vor weitere Gebühren zu erheben.